Grundsätzlich gilt:
Medikamente unter 50€ | pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€) |
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ | 10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€) |
Medikamente über 100€ | pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€) |
Verbandmittel | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Rezepturen | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1% des jährlichen Bruttoeinkommens. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten.
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Chronische Erkrankungen wie z.B.
erhöhter Blutdruck, erhöhtes Cholesterin zählen für die Krankenkassen i.d.R. nicht dazu. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest
des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Um Ihnen den Überblick über die geleisteten Zuzahlungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen den Service einer Kundenkarte auf der bei Ihrem Einkauf
nicht nur die erhaltenen Medikamente, bezahlten Zuzahlungen und sonstige Einkäufe für Sie gespeichert werden, sondern es wird auch ein automatischer Medikationscheck zwischen den frisch verordnenten
MItteln und den innerhalb der letzen 3 Monate bei uns bezogenen Mitteln durchgeführt. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich Verordnungen verschiedener Ärzte nicht überschneiden oder sich die MIttel
miteinander nicht vertragen. Falls Sie noch keine Kundenkarte besitzen, fragen Sie uns, wir stellen Ihnen diese gern sofort aus, am schnellsten geht dies, wenn Sie Ihre
Krankenkassenversicherungskarte mit dabei haben, so können die Daten schnell auf Ihre Karte übertragen werden.
Als weitern Bonus erhalten Sie mit unserer Kundenkarte Preisvorteile auf viele Freiwahlprodukte.