Hinweise zur Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Grundsätzlich gilt:

Medikamente unter 50€ pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€)
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ 10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€)
Medikamente über 100€ pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€)
Verbandmittel 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€
Rezepturen 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€
   
Bei einigen Fertigarzneimitteln können sogenannte Mehrkosten anfallen. Mehrkosten entstehen, wenn die Hersteller Ihre Preise höher festlegen als die Krankenkassen bereit sind zu erstatten. Daraus ergibt sich eine Differenz, die als Mehrkosten bezeichnet wird. Mehrkosten sind vom Kunden zu bezahlen, auch dann, wenn Sie als Kunde befreit sind. Dies ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Apotheken haben keinen Einfluß auf die Höhe der Mehrkosten des jeweiligen Arzneimittels, häufig gibt es jedoch wirkstoffgleiche Produkte eines anderen Anbieters, bei dem die Mehrkosten nicht oder zumindest geringer ausfallen.

Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?

Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1% des jährlichen Bruttoeinkommens. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten.

Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?

Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?

Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Chronische Erkrankungen wie z.B. erhöhter Blutdruck, erhöhtes Cholesterin zählen für die Krankenkassen i.d.R.  nicht dazu. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Um Ihnen den Überblick über die geleisteten Zuzahlungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen den Service einer Kundenkarte auf der bei Ihrem Einkauf nicht nur die erhaltenen Medikamente, bezahlten Zuzahlungen und sonstige Einkäufe für Sie gespeichert werden, sondern es wird auch ein automatischer Medikationscheck zwischen den frisch verordnenten MItteln und den innerhalb der letzen 3 Monate bei uns bezogenen Mitteln durchgeführt. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich Verordnungen verschiedener Ärzte nicht überschneiden oder sich die MIttel miteinander nicht vertragen. Falls Sie noch keine Kundenkarte besitzen, fragen Sie uns, wir stellen Ihnen diese gern sofort aus, am schnellsten geht dies, wenn Sie Ihre Krankenkassenversicherungskarte mit dabei haben, so können die Daten schnell auf Ihre Karte übertragen werden.

Als weitern Bonus erhalten Sie mit unserer Kundenkarte Preisvorteile auf viele Freiwahlprodukte.

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